Es gibt bei einer Trennung sehr viele Streitpunkte, was ganz sicherlich auch abhängig von der Ausnahmesituation ist. Jeder der Ehepartner will ab sofort ja nur noch sein eigenes Leben leben und vor allem die eigenen Interessen verfolgen. Was grundsätzlich auch nichts Verwerfliches ist, solange in der Ehe keine Kinder entstanden sind und diese noch minderjährig sind. Denn gerade die Kinder müssen definitiv die wichtigste Rolle spielen und zu Liebe der Kinder sollten sich die noch Eheleute auch in Bezug auf den Nachwuchs immer einig sein, leider ist das nicht immer der Fall und es kann zu bösen Streitereien kommen. Diese landen dann leider sehr oft vor Gericht und die Leidtragenden sind die Kinder, denn nun müssen fremde Menschen die wichtige Entscheidung treffen. Selbstverständlich wird nicht über die Köpfe der Kinder hinweg entschieden denn auch die Meinung der Kinder selbst spielt bei Entscheidungen eine sehr wichtige Rolle. Dennoch die Entscheidungen sind alle sehr nervenaufreibend und leider auch oft sehr langwierig. Gerade Heranwachsende leider sehr darunter, wenn sie Entscheidungen treffen und Befragungen über sich ergehen lassen müssen. Diese aber sind wirklich sehr wichtig und werden auch von professionellen Gutachtern durchgeführt.
Die Meinung der Kinder
Kinder werden immer versuchen es beiden Elternteilen recht zu machen. Denn Kinder möchten immer die Liebe von beiden bekommen. Daher muss zwingend beachtet werden, dass Kinder oft unterschiedliche Angaben machen, werden bezüglich der Meinung zu den Eltern, sie möchten ihren Eltern niemals wehtun. Im Jahre 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entscheiden Kinder sind immer anzuhören, wenn diese das dritte Lebensjahr erreicht haben. Ausnahmen gibt es lediglich dann wenn ein Kind die Fähigkeit nicht hat eine Willensbildung oder Willensäußerung zu besitzen oder entsprechend eingeschränkt ist. Hier wird das Argument zählen das Kind ist nicht in der Lage seinen freien Willen äußern zu können, da zum Beispiel der Verdacht besteht das Kind wird permanent von beiden Elternteilen beeinflusst. Diese Ausnahme soll immer nur dann gelten wenn es sicher ist, das Kind ist zu stark beeinflusst und kann eben seine Meinung nicht äußern. Findet eine Kindesanhörung statt kommt ein Gericht immer seiner Verpflichtung nach, vor der Entscheidung sich ein genaues Bild von der Meinung des Kindes zu machen und diese auf jeden Fall in das Urteil einfließen zu lassen. Hier wird festgestellt, was denn das Kind genau haben möchte und was das Beste ist.
Wo kann die Meinung des Kindes wichtig werden?
Findet eine Befragung statt so gilt die Meinung des Kindes bei Verfahren die das Sorgerecht betreffen und im Beschwerdeverfahren. Geht es um ein Beschwerdeverfahren sitzen immer drei Richter oder Richterinnen dem Kind gegenüber. Was natürlich sehr schnell einschüchternd wirken kann. Aber auch hier gelten Ausnahmen denn geht es um das Kindeswohl kann einem Richter die Anhörung auch alleine übertragen werden. Die Richter werden immer sehr behutsam mit dem Kind umgehen und sicherlich die Befragung so gestalten, dass es zu keiner Belastung kommt.
Wenn sich Eltern trennen, wird es in der Regel immer Streitpunkte im Bezug auf das Sorgerecht geben. Das Kind sollte dabei immer einen Verfahrensbeistand bekommen. Laut Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) muss das aber nicht immer zwingend ein Rechtsanwalt sein, denn es kann sich durchaus auch um eine neutrale Person handeln.
Das Familien-psychologische Gutachten – Die Meinung des Kindes spielt immer eine wichtige Rolle
Streiten sich die Eltern um das Sorgerecht der Kinder wird es in der Regel zu einer Verhandlung beim Familiengericht kommen. Hier wird es nicht ausbleiben, dass es zu einem Familien-psychologischen Gutachten kommen wird. Grundsätzlich werden diese Verfahren immer von Richtern verhandelt, die im Bereich Sorgerecht und Umgangsrecht ihr Spezialgebiet vorweisen. Dennoch ist das keine einfache Angelegenheit, denn der Richter muss ja sozusagen entscheiden, was das Richtige für das Kind in der Zukunft sein wird. Um die Entscheidung zu treffen, wird es immer speziell ausgebildete Richter geben mit ausreichender Erfahrung. Es ist sicher nicht einfach zu entscheiden was richtig ist für das Kind und wo Gefahr und Schaden droht. Es muss definitiv ein interdisziplinäres Wissen vorhanden sein, um das Umgangsrecht beurteilen zu können. Sicherlich wird ein Richter zum Wohle des Kindes nicht urteilen können, wenn dessen Bereich das Verkehrs- oder Erbrecht ist. Richter die sich diese Entscheidungen alleine nicht zutrauen werden daher auch immer auf ein Familien-psychologisches Gutachten zurückgreifen. Er wird einen Gutachter mit dem Gutachten beauftragen, der natürlich entsprechende Expertise vorzuweisen hat. Werder das Gericht noch der Gutachter dürfen sich in keiner Art und Weise beeinflussen lassen. Es muss immer von neutraler Position aus gesehen werden. Auch vorherige Aussagen und Beweisaufnahmen dürfen das Gutachten nicht beeinflussen. Wichtig dabei ist immer die Meinung des Kindes. Nur so kann es zu einem Qualitativ hochwertigem Gutachten kommen. Die Betreuung des Kindes ist aber während des ganzen Verfahrens von enormer Wichtigkeit. Hier kann ein erfahrener Anwalt eine große Hilfestellung sein. Aber bei der Auswahl bitte darauf achten, dass der Anwalt entsprechende Erfahrung vorweisen kann.
Das Familien psychologische Gutachten – So ist der Ablauf
Das Familien psychologische Gutachten beginnt immer dann wenn das Gericht seinen Beweisabschluss festgestellt hat. Ist der Gutachter zuvor schon im Gerichtssaal anwesend ist es ganz wichtig darauf zu bestehen, dass dieser den Saal verlässt. Denn erst nach dem der Beweisbeschluss definiert ist, darf der Gutachter anwesend sein, denn ist die Frage gestellt ist der Gutachter involviert. Ist nun der Beweisabschluss festgestellt kann der Gutachter beauftragt werden und seine Arbeit beginnt. Er wird im Anschluss die Gerichtsakte ausgehändigt bekommen und muss sich mit allen Beteiligten kurzschließen und für alles weitere Termine vereinbaren. In der Regel werden zuerst die Eltern befragt, danach kommt es zu wichtigen Interaktions Beobachtungen zusammen mit Kind und Eltern. Danach kann es sein, es werden noch weitere Bezugspersonen einbezogen und befragt. Das können Großeltern, Ärzte, Lehrer oder neue Partner sein. Kommt es zu Gesprächen mit dritten Personen muss der Gutachter vorab immer eine Entbindung der Schweigepflicht beantragen. In gemeinsamen Gesprächen werden Ergebnisse besprochen und natürlich zählt die Meinung des Kindes mit dem es ebenfalls Gespräche gibt sehr viel. Der Gutachter wird dann sein Gutachten erstellen und an das Gericht senden. Das Gutachten bekommt jeder Beteiligte und sollte mit den Anwälten besprochen werden bevor der Richter dann sein Urteil fällt.