Die Bedeutung der Meinung des Kindes in Rechtsangelegenheiten

Scheidungen sind für Kinder besonders kompliziert

Es gibt bei einer Trennung sehr viele Streitpunkte, was ganz sicherlich auch abhängig von der Ausnahmesituation ist. Jeder der Ehepartner will ab sofort ja nur noch sein eigenes Leben leben und vor allem die eigenen Interessen verfolgen. Was grundsätzlich auch nichts Verwerfliches ist, solange in der Ehe keine Kinder entstanden sind und diese noch minderjährig sind. Denn gerade die Kinder müssen definitiv die wichtigste Rolle spielen und zu Liebe der Kinder sollten sich die noch Eheleute auch in Bezug auf den Nachwuchs immer einig sein, leider ist das nicht immer der Fall und es kann zu bösen Streitereien kommen. Diese landen dann leider sehr oft vor Gericht und die Leidtragenden sind die Kinder, denn nun müssen fremde Menschen die wichtige Entscheidung treffen. Selbstverständlich wird nicht über die Köpfe der Kinder hinweg entschieden denn auch die Meinung der Kinder selbst spielt bei Entscheidungen eine sehr wichtige Rolle. Dennoch die Entscheidungen sind alle sehr nervenaufreibend und leider auch oft sehr langwierig. Gerade Heranwachsende leider sehr darunter, wenn sie Entscheidungen treffen und Befragungen über sich ergehen lassen müssen. Diese aber sind wirklich sehr wichtig und werden auch von professionellen Gutachtern durchgeführt.

Die Meinung der Kinder

Kinder werden immer versuchen es beiden Elternteilen recht zu machen. Denn Kinder möchten immer die Liebe von beiden bekommen. Daher muss zwingend beachtet werden, dass Kinder oft unterschiedliche Angaben machen, werden bezüglich der Meinung zu den Eltern, sie möchten ihren Eltern niemals wehtun. Im Jahre 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entscheiden Kinder sind immer anzuhören, wenn diese das dritte Lebensjahr erreicht haben. Ausnahmen gibt es lediglich dann wenn ein Kind die Fähigkeit nicht hat eine Willensbildung oder Willensäußerung zu besitzen oder entsprechend eingeschränkt ist. Hier wird das Argument zählen das Kind ist nicht in der Lage seinen freien Willen äußern zu können, da zum Beispiel der Verdacht besteht das Kind wird permanent von beiden Elternteilen beeinflusst. Diese Ausnahme soll immer nur dann gelten wenn es sicher ist, das Kind ist zu stark beeinflusst und kann eben seine Meinung nicht äußern. Findet eine Kindesanhörung statt kommt ein Gericht immer seiner Verpflichtung nach, vor der Entscheidung sich ein genaues Bild von der Meinung des Kindes zu machen und diese auf jeden Fall in das Urteil einfließen zu lassen. Hier wird festgestellt, was denn das Kind genau haben möchte und was das Beste ist.

Wo kann die Meinung des Kindes wichtig werden?

Findet eine Befragung statt so gilt die Meinung des Kindes bei Verfahren die das Sorgerecht betreffen und im Beschwerdeverfahren. Geht es um ein Beschwerdeverfahren sitzen immer drei Richter oder Richterinnen dem Kind gegenüber. Was natürlich sehr schnell einschüchternd wirken kann. Aber auch hier gelten Ausnahmen denn geht es um das Kindeswohl kann einem Richter die Anhörung auch alleine übertragen werden. Die Richter werden immer sehr behutsam mit dem Kind umgehen und sicherlich die Befragung so gestalten, dass es zu keiner Belastung kommt.

Wenn sich Eltern trennen, wird es in der Regel immer Streitpunkte im Bezug auf das Sorgerecht geben. Das Kind sollte dabei immer einen Verfahrensbeistand bekommen. Laut Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) muss das aber nicht immer zwingend ein Rechtsanwalt sein, denn es kann sich durchaus auch um eine neutrale Person handeln.

Das Familien-psychologische Gutachten – Die Meinung des Kindes spielt immer eine wichtige Rolle

Streiten sich die Eltern um das Sorgerecht der Kinder wird es in der Regel zu einer Verhandlung beim Familiengericht kommen. Hier wird es nicht ausbleiben, dass es zu einem Familien-psychologischen Gutachten kommen wird. Grundsätzlich werden diese Verfahren immer von Richtern verhandelt, die im Bereich Sorgerecht und Umgangsrecht ihr Spezialgebiet vorweisen. Dennoch ist das keine einfache Angelegenheit, denn der Richter muss ja sozusagen entscheiden, was das Richtige für das Kind in der Zukunft sein wird. Um die Entscheidung zu treffen, wird es immer speziell ausgebildete Richter geben mit ausreichender Erfahrung. Es ist sicher nicht einfach zu entscheiden was richtig ist für das Kind und wo Gefahr und Schaden droht. Es muss definitiv ein interdisziplinäres Wissen vorhanden sein, um das Umgangsrecht beurteilen zu können. Sicherlich wird ein Richter zum Wohle des Kindes nicht urteilen können, wenn dessen Bereich das Verkehrs- oder Erbrecht ist. Richter die sich diese Entscheidungen alleine nicht zutrauen werden daher auch immer auf ein Familien-psychologisches Gutachten zurückgreifen. Er wird einen Gutachter mit dem Gutachten beauftragen, der natürlich entsprechende Expertise vorzuweisen hat. Werder das Gericht noch der Gutachter dürfen sich in keiner Art und Weise beeinflussen lassen. Es muss immer von neutraler Position aus gesehen werden. Auch vorherige Aussagen und Beweisaufnahmen dürfen das Gutachten nicht beeinflussen. Wichtig dabei ist immer die Meinung des Kindes. Nur so kann es zu einem Qualitativ hochwertigem Gutachten kommen. Die Betreuung des Kindes ist aber während des ganzen Verfahrens von enormer Wichtigkeit. Hier kann ein erfahrener Anwalt eine große Hilfestellung sein. Aber bei der Auswahl bitte darauf achten, dass der Anwalt entsprechende Erfahrung vorweisen kann.

Das Familien psychologische Gutachten – So ist der Ablauf

Das Familien psychologische Gutachten beginnt immer dann wenn das Gericht seinen Beweisabschluss festgestellt hat. Ist der Gutachter zuvor schon im Gerichtssaal anwesend ist es ganz wichtig darauf zu bestehen, dass dieser den Saal verlässt. Denn erst nach dem der Beweisbeschluss definiert ist, darf der Gutachter anwesend sein, denn ist die Frage gestellt ist der Gutachter involviert. Ist nun der Beweisabschluss festgestellt kann der Gutachter beauftragt werden und seine Arbeit beginnt. Er wird im Anschluss die Gerichtsakte ausgehändigt bekommen und muss sich mit allen Beteiligten kurzschließen und für alles weitere Termine vereinbaren. In der Regel werden zuerst die Eltern befragt, danach kommt es zu wichtigen Interaktions Beobachtungen zusammen mit Kind und Eltern. Danach kann es sein, es werden noch weitere Bezugspersonen einbezogen und befragt. Das können Großeltern, Ärzte, Lehrer oder neue Partner sein. Kommt es zu Gesprächen mit dritten Personen muss der Gutachter vorab immer eine Entbindung der Schweigepflicht beantragen. In gemeinsamen Gesprächen werden Ergebnisse besprochen und natürlich zählt die Meinung des Kindes mit dem es ebenfalls Gespräche gibt sehr viel. Der Gutachter wird dann sein Gutachten erstellen und an das Gericht senden. Das Gutachten bekommt jeder Beteiligte und sollte mit den Anwälten besprochen werden bevor der Richter dann sein Urteil fällt.

Getrennte Eltern unterschiedliche Erziehungsmodelle – So finde man eine gemeinsame Basis

Erziehung ist eine herausfordernde Aufgabe für getrennte Eltern

Im Alltag von Eltern kommt es täglich zu Situation wo beide sich Abstimmen müssen bezüglich der Betreuung ihrer Kinder. Zusammenlebende Paare haben dabei schon sehr oft ihre Schwierigkeiten. Zu einer regelrechten Herausforderung wird es dann, wenn sich die Eltern trennen. Kommt es zu einer Trennung gilt es ab sofort komplett andere Rollen anzunehmen.

Um jetzt dem Nachwuchs bestmöglich den Rücken zu stärken und zu erziehen, müssen die getrennten Eltern als Team zusammenarbeiten. Zu vergleichen mit einer Zusammenarbeit im Beruf als Team. Es gilt Vereinbarungen zu treffen und stets sachlich und fair miteinander umzugehen ohne Vorwürfe. Zudem ist das künftige Privatleben des anderen Tabus. Es ist nicht einfach sich in diese neue Rolle hineinzuleben aber für Kinder einfach sehr wichtig.

Leben Eltern getrennt ist es umso wichtiger immer gemeinsam und auf sachlicher Ebene die Erziehung der Kinder abzusprechen und zu übernehmen. Ehen, die geschieden werden und Kinder hervorgegangen sind werden immer zahlreicher. Das Kind wir immer nur bei einem der beiden Elternteile leben. Das zweite Elternteil wird von nun an seltener gesehen und damit muss das Kind erst mal umzugehen lernen und das benötigt Zeit.

Nach der Trennung selbst wird sich die Situation etwas entspannen, verstehen sich die getrennten Eltern nach wie vor, so ist das sehr zu wünschen – aber leider selten der Fall. Im Sinne des Kindes der Idealfall wäre eine entspannte Atmosphäre. So lassen sich auch viel einfacher und besser Regelungen und Vereinigungen bezüglich des Kontaktes absprechen.

Immer wieder geht es darum den idealen Umgang und vor allem die Erziehung des Kindes zu finden. Mittlerweile wurde festgestellt es gibt zwei wesentliche Modelle alles perfekt hinzubekommen. Es gibt das kooperative und das parallele Elternmodell.

Hier liegen die Unterschiede: kooperativ oder parallel

1. Die kooperative Elternschaft

hier handelt es sich um eine Elternschaft, bei der sich die Eltern sehr häufig austauschen und besprechen, um Vereinbarungen zu treffen. Ist ein Elternteil erkrankt kümmert sich der Andere um das Kind, auch was den Wechsel betrifft und viele weitere Entscheidungen und Aufgaben, sie werden einfach untereinander abgesprochen und aufgeteilt. Bei der kooperativen Elternschaft wird versucht die Erziehung und den kompletten Alltag komplett abzustimmen und vor allem auch einzuhalten. Das können selbst Schlaf- und Essenszeiten sein.

Die Eckdaten der kooperativen Elternschaft:

  • Immer Kommunizieren bei allen Entscheidungen. Absprachen erfolgen auch immer wieder zwischendurch
  • Einheitliche Regeln in in beiden Haushalten gelten und abgesprochen sind. Diese können bei Bedarf neu angepasst werden aber nie ohne Absprache
  • Die Betreuungszeiten sind immer vereinbart und fest geregelt. Was aber auch bedeutet diese Zeitn können flexibel variiert und geändert werden
  • Gibt es Meinungsverschiedenheiten und andere Abweichungen werden diese immer zusammen besprochen und geklärt

2. Die parallele Elternschaft

Geht es um die parallele Elternschaft dann ist es so die getrennten Eltern sprechen im Alltag wenig zusammen. Hier sieht es so aus es werden zusammen ganz klare Regeln und Vereinbarungen getroffen, die alle Bereiche betreffen. An diese aber muss sich jedes Elternteil immer verlässlich daranhalten ohne Wenn und Aber. Damit diese Regelungen getroffen werden können, ohne dass es zu weiteren Unstimmigkeiten kommt, können die Eltern auch Hilfe einer Beratungsstelle beanspruchen. Sicherlich müssen diese Vereinbarungen in regelmäßigen Abständen angepasst werden. Dann zum Beispiel, wenn die Kinder älter werden.

Die Eckdaten einer parallelen Elternschaft:

  • Im Alltag findet selten Kommunikation statt
  • Alle Vereinbarungen und Regeln werden schriftlich vereinbart
  • Die Betreuungszeiten sind klar geregelt und lassen wenig Spielraum zu
  • Durch den seltenen Kontakt kann es zu weniger Konflikten kommen

Was ist nun besser kooperativ der paralleles Elternmodell?

Die kooperative Elternschaft bietet eindeutig mehr Flexibilität für die Eltern sich unterstützen zu können, was die Kindeserziehung betrifft. Es kann deutlich besser auf anfallende Veränderungen eingegangen werden. In der parallelen Elternschaft hingegen sind die Eltern unabhängiger und entscheiden innerhalb der vereinbarten Regelungen selbst. Es muss nicht ständig zu neuen Absprachen kommen was eben flexibler und freier macht. Von Vorteil ist das dann, wenn die Trennung noch frisch ist und es immer wieder zu Streitereien und Konflikten bei Treffen kommen würde. Genau für diese Fälle eignet sich das parallele Elternmodell sehr gut. Selbstverständlich auch dann wenn die Trennung schon länger her ist es aber noch immer zu großen Konflikten und Vorwürfen kommt.

Die Einschätzung

Sicherlich ist es das Ziel von vielen eine kooperative Zusammenarbeit zu erarbeiten, wichtig aber ist es sich niemals unter Druck zu setzen. Es macht sich immer bezahlt die momentane Situation realistisch einzuordnen. Kommt es fortlaufend zu Streit ohne Lösung oder der Kontakt alleine belastet zu stark ist es besser sich auf ein paralleles Elternmodell einzulassen. Ansonsten wäre es das Kind welches unter dieser Situation am meisten zu leiden hat. Denn die Reibereien zwischen den Elternteilen bleiben bei den Kindern nicht unbemerkt. Ganz zu Beginn einer Trennung ist es ratsam erst mal Abstand zueinander zu bekommen. Für den Nachwuchs ist es wichtig zu sehen die Eltern gehen respektvoll miteinander um und nehmen sich ernst.

Das Treffen der getrennten Eltern

Geht es an die Gespräche von getrenntlebenden Eltern zu der Frage der Erziehung ist es sehr bedeutend, wenn die Pflichten kollegial und sachlich miteinander geklärt werden. Aufeinander zugehen und kooperieren das ist das Zauberwort im Sinne für das Kind. Kommt es zu Zusammenkünften muss der Umgang miteinander immer respektvoll sein und die emotionale Distanz ist zu wahren. Wer zu dem anderen in die Wohnung kommt, benimmt sich bestenfalls wie ein guter Gast. Die Inhalte der Gespräche sollten sich immer nur auf das Kind beziehen, was das Privatleben des anderen betrifft, so ist dieses komplett tabu. Auf die anstehenden Gespräche sollten sich die Elternteile am besten vorbereiten., Alles kann bereits im Vorfeld überlegt und notiert werden. Diese Listen werden dann gemeinsam abgearbeitet und für jeden Punkt die beste Lösung gefunden und festgehalten. Es ist immer das oberste Gebot das Beste für das Kind zu entscheiden. Das Kind darf nicht unter der Trennung leiden. Mutter und Vater sollten zu jeder Zeit Ansprechpartner bleiben und das für alles. Vollkommen egal ob bei angenehmen Themen oder bei eher unangenehmen und ganz genau das muss dem Kind auch vermittelt werden. Die Erziehung also sollte auch nach einer Trennung immer gemeinsames Thema bleiben.


Wie gehen getrennte Eltern mit Verpflichtungen bei Schulen und Behörden um?

Ein Gericht sollte immer nur die allerletzte Möglichkeit ein

Jedes Kind hat ein Anrecht mit beiden Elternteilen den Umgang zu haben und das auch ohne das Sorgerecht. Haben sich die Eltern getrennt ist das gemeinsame Sorgerecht als wesentlicher Vorteil zu betrachten, die Kinder profitieren immer davon. Trennen sich die Eltern ändert sich sehr viel auch was die Bedürfnisse der Kinder angeht. Für Kinder ist es immer vorteilhaft den Kontakt zu beiden zu bekommen. Trennung bedeutet für Kinder immer ein Ausnahmezustand und viele reagieren auch sehr sensibel darauf. Der Nachwuchs gibt sich oftmals die Schuld an der Trennung und sieht sich als Grund dafür und fühlt sich schuldig. Eltern sollten Entscheidungen immer zusammen und gemeinsam treffen vor allem auch dann, wenn es um Entscheidungen vor Schulen und Behörden geht.

Die Auswahl der Schulen spielt eine immense Rolle, und zwar für das komplette Leben. Das beginnt in der Grundschule wird aber umso wichtiger, wenn es um die Auswahl einer weiterführenden Schule geht. Es wundert nicht, wenn Eltern da nicht immer der gleichen Ansicht und Meinung sind und vor allem dann, wenn die Eltern getrennt sind. Leider werden die eigenen Belange und verletzten Gefühle viel zu oft über das Wohl des Kindes gestellt, was immer die schlechteste Alternative darstellt. Wer darf denn eigentlich die Entscheidungen treffen, wenn es um die Wahl der Schule geht und anderen wichtige Entscheidungen, und wer vertritt die Entscheidungen vor Behörden für die Kinder, wenn Eltern getrennt lebend sind?

Das gemeinsame Sorgerecht und die Folgen für Eltern und Kind

Sind Eltern verheiratet dann haben diese ganz automatisch das gemeinsame Sorgerecht für alle Kinder, die in dieser Ehe geboren sind. Werden Kinder geboren und die Eltern sind nicht verheiratet dann bekommt die Mutter des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht. Der Vater jedoch kann seine Vaterschaft anerkennen und eine Sorgerechtserklärung einreichen. Und genau dann bekommen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Dieses gemeinsame Sorgerecht aber muss dann auch von beiden Eltern ausgeübt werden, und zwar immer zum Wohle des Kindes. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitereien bezüglich Schule oder anderen wichtigen Behördengängen oder Erledigungen sollten Eltern immer versuchen sich in den Streitpunkten zu einigen.

Das gemeinsame Sorgerecht für Eltern die getrennt leben

Kommt es zu einer Trennung mit Scheidung dann bleibt das gemeinsame Sorgerecht zunächst unverändert. Leben die Elternteile getrennt müssen sie dennoch immer in Bezug auf das Kind die Entscheidungen gemeinsam treffen, und zwar in alles Bereichen. Es sieht aber in der Realität so aus nicht alle Punkte werden gemeinsam entscheiden und müssen das auch nicht. Das Elternteil, wo das Kind in der Regel lebt, kann die alltäglichen Entscheidungen alleine ohne Absprache treffen. Gemeint sind Entscheidungen, die keine großartige Bedeutung besitzen und immer wieder kommen. Da geht es um Entscheidungen wann zum Beispiel die Schlafenszeit ist, wie viele Fernsehen erlaubt wird und welche Filme oder welche Kleidung gekauft und getragen wird.  Alle Entscheidungen, die von großer Wichtigkeit sind, müssen von beiden Elternteilen getroffen werden. Hier geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um gesundheitliche Fragen oder eben auch um die Wahl der Schule.

Entscheidung bei weiterführender Schule und Schulwahl

Unter eine erhebliche Bedeutung fällt die Entscheidung der Schule, beziehungsweise der weiterführenden Schule, welche das Kind dann besuchen soll. Das bedeutet eine Grundschule muss jedes Kind besuchen aber bei der weiterführenden Schule können die Eltern das Entscheiden.

Hinzu kommt die Entscheidung in welchen Fächern das Kind unterrichtet werden soll. Die Eltern müssen hier eine gemeinsame Wahl treffen und sich gemeinsam einigen. Auch die Wahl der Schule ist von beiden zu treffen. Kommt es zu keiner gemeinsamen Lösung, kann das zuständige Jugendamt mit in die Entscheidung einbezogen werden. Diese werden in Gesprächen versuchen die Lösung zu finden die für alle Beteiligten die Richtige ist. Aber auch dann kann es vorkommen, dass auch hier keine gemeinsame Lösung gefunden wird. Dann muss die nächste Instanz entscheiden.  

Das Familiengericht und der Antrag

Kann auch zusammen mit dem Jugendamt keine Einigung erreicht werden muss diese nun über das Familiengericht erfolgen, was im § 1628 BGB geregelt ist. Was aber nicht bedeutet das Gericht wird entscheiden welche Schule das Kind denn nun besucht. Das Gericht wird lediglich entscheiden welchem Elternteil die Befugnis der Entscheidung übertragen wird über die Entscheidung der Wahl der Schule. Das Gericht wird immer die Entscheidung so treffen, dass dem Wohl des Kindes gerecht wird. Dies wird bei allen Entscheidenden so gehandhabt, wenn es zu keiner gemeinsamen Einigung kommt, sei es bei der Wahl der Schule oder bei Entscheidungen vor Behörden.

Wer darf was Entscheiden: Entscheidungsbefugnisse

Geht es um die Entscheidungsbefugnisse muss immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Es kommt immer auf die Art der Entscheidung an. Es gibt die alltäglichen Entscheidungen und es gibt die Entscheidungen von erheblicher Bedeutung.

Zu den alltäglichen Entscheidungen zählen beispielsweise:

  • Der Alltag in der Schule
  • Das Essen
  • Die Schlafenszeiten
  • Der Konsum von Fernsehen
  • Freunde der Kinder und der Umgangs
  • Alltägliche medizinische Versorgungen, wie leichte Verletzungen, Kinderkrankheiten, Zahnarztbehandlungen
  • Das Taschengeld

Zu Entscheidungen von erheblicher Bedeutung zählen beispielsweise:

  • Anmeldung zu Kindergarten und Schule
  • Die Wahl der Schule
  • Die Ausbildung des Kindes
  • Die religiöse Erziehung
  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Grundlegende medizinische Behandlungen

Fazit:

Alltägliche Entscheidungen können durchaus immer vollkommen unabhängig des Sorgerechtes entschieden werden. In der Regel wir dann von dem Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Geht es um die bedeutenden Entscheidungen ist es unabdingbar, dass beide Elternteile mit Sorgerecht die Entscheidung treffen. Es sein denn, dass ein Familiengericht involviert war und einem der Elternteile das Entscheidungsrecht einer bestimmten Angelegenheit übertragen hat, und zwar dann, wenn mit Hilfe des Jugendamts keine Einigung erzielt wurde. Gibt es ein alleiniges Sorgerecht, dann können alle anfallenden Entscheidungen ob alltägliche oder bedeutende von dem Elternteil entscheiden werden welche das alleinige Sorgerecht übertragen haben. Und dass bei Entscheidungen, die vor allem auch Schule und Behörden betrifft. Kommt es zu gerichtlichen Entscheidungen bezüglich des Umgangs- uns Sorgerecht kann das Gericht dem Kind einen sogenannten Verfahrensbeistand bestimmen, der unabhängig bestimmt wird und immer zum Wohle des Kindes entscheidet.