Wie gehen getrennte Eltern mit Verpflichtungen bei Schulen und Behörden um?

Jedes Kind hat ein Anrecht mit beiden Elternteilen den Umgang zu haben und das auch ohne das Sorgerecht. Haben sich die Eltern getrennt ist das gemeinsame Sorgerecht als wesentlicher Vorteil zu betrachten, die Kinder profitieren immer davon. Trennen sich die Eltern ändert sich sehr viel auch was die Bedürfnisse der Kinder angeht. Für Kinder ist es immer vorteilhaft den Kontakt zu beiden zu bekommen. Trennung bedeutet für Kinder immer ein Ausnahmezustand und viele reagieren auch sehr sensibel darauf. Der Nachwuchs gibt sich oftmals die Schuld an der Trennung und sieht sich als Grund dafür und fühlt sich schuldig. Eltern sollten Entscheidungen immer zusammen und gemeinsam treffen vor allem auch dann, wenn es um Entscheidungen vor Schulen und Behörden geht.

Die Auswahl der Schulen spielt eine immense Rolle, und zwar für das komplette Leben. Das beginnt in der Grundschule wird aber umso wichtiger, wenn es um die Auswahl einer weiterführenden Schule geht. Es wundert nicht, wenn Eltern da nicht immer der gleichen Ansicht und Meinung sind und vor allem dann, wenn die Eltern getrennt sind. Leider werden die eigenen Belange und verletzten Gefühle viel zu oft über das Wohl des Kindes gestellt, was immer die schlechteste Alternative darstellt. Wer darf denn eigentlich die Entscheidungen treffen, wenn es um die Wahl der Schule geht und anderen wichtige Entscheidungen, und wer vertritt die Entscheidungen vor Behörden für die Kinder, wenn Eltern getrennt lebend sind?

Das gemeinsame Sorgerecht und die Folgen für Eltern und Kind

Sind Eltern verheiratet dann haben diese ganz automatisch das gemeinsame Sorgerecht für alle Kinder, die in dieser Ehe geboren sind. Werden Kinder geboren und die Eltern sind nicht verheiratet dann bekommt die Mutter des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht. Der Vater jedoch kann seine Vaterschaft anerkennen und eine Sorgerechtserklärung einreichen. Und genau dann bekommen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Dieses gemeinsame Sorgerecht aber muss dann auch von beiden Eltern ausgeübt werden, und zwar immer zum Wohle des Kindes. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitereien bezüglich Schule oder anderen wichtigen Behördengängen oder Erledigungen sollten Eltern immer versuchen sich in den Streitpunkten zu einigen.

Das gemeinsame Sorgerecht für Eltern die getrennt leben

Kommt es zu einer Trennung mit Scheidung dann bleibt das gemeinsame Sorgerecht zunächst unverändert. Leben die Elternteile getrennt müssen sie dennoch immer in Bezug auf das Kind die Entscheidungen gemeinsam treffen, und zwar in alles Bereichen. Es sieht aber in der Realität so aus nicht alle Punkte werden gemeinsam entscheiden und müssen das auch nicht. Das Elternteil, wo das Kind in der Regel lebt, kann die alltäglichen Entscheidungen alleine ohne Absprache treffen. Gemeint sind Entscheidungen, die keine großartige Bedeutung besitzen und immer wieder kommen. Da geht es um Entscheidungen wann zum Beispiel die Schlafenszeit ist, wie viele Fernsehen erlaubt wird und welche Filme oder welche Kleidung gekauft und getragen wird.  Alle Entscheidungen, die von großer Wichtigkeit sind, müssen von beiden Elternteilen getroffen werden. Hier geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um gesundheitliche Fragen oder eben auch um die Wahl der Schule.

Entscheidung bei weiterführender Schule und Schulwahl

Unter eine erhebliche Bedeutung fällt die Entscheidung der Schule, beziehungsweise der weiterführenden Schule, welche das Kind dann besuchen soll. Das bedeutet eine Grundschule muss jedes Kind besuchen aber bei der weiterführenden Schule können die Eltern das Entscheiden.

Hinzu kommt die Entscheidung in welchen Fächern das Kind unterrichtet werden soll. Die Eltern müssen hier eine gemeinsame Wahl treffen und sich gemeinsam einigen. Auch die Wahl der Schule ist von beiden zu treffen. Kommt es zu keiner gemeinsamen Lösung, kann das zuständige Jugendamt mit in die Entscheidung einbezogen werden. Diese werden in Gesprächen versuchen die Lösung zu finden die für alle Beteiligten die Richtige ist. Aber auch dann kann es vorkommen, dass auch hier keine gemeinsame Lösung gefunden wird. Dann muss die nächste Instanz entscheiden.  

Das Familiengericht und der Antrag

Kann auch zusammen mit dem Jugendamt keine Einigung erreicht werden muss diese nun über das Familiengericht erfolgen, was im § 1628 BGB geregelt ist. Was aber nicht bedeutet das Gericht wird entscheiden welche Schule das Kind denn nun besucht. Das Gericht wird lediglich entscheiden welchem Elternteil die Befugnis der Entscheidung übertragen wird über die Entscheidung der Wahl der Schule. Das Gericht wird immer die Entscheidung so treffen, dass dem Wohl des Kindes gerecht wird. Dies wird bei allen Entscheidenden so gehandhabt, wenn es zu keiner gemeinsamen Einigung kommt, sei es bei der Wahl der Schule oder bei Entscheidungen vor Behörden.

Wer darf was Entscheiden: Entscheidungsbefugnisse

Geht es um die Entscheidungsbefugnisse muss immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Es kommt immer auf die Art der Entscheidung an. Es gibt die alltäglichen Entscheidungen und es gibt die Entscheidungen von erheblicher Bedeutung.

Zu den alltäglichen Entscheidungen zählen beispielsweise:

  • Der Alltag in der Schule
  • Das Essen
  • Die Schlafenszeiten
  • Der Konsum von Fernsehen
  • Freunde der Kinder und der Umgangs
  • Alltägliche medizinische Versorgungen, wie leichte Verletzungen, Kinderkrankheiten, Zahnarztbehandlungen
  • Das Taschengeld

Zu Entscheidungen von erheblicher Bedeutung zählen beispielsweise:

  • Anmeldung zu Kindergarten und Schule
  • Die Wahl der Schule
  • Die Ausbildung des Kindes
  • Die religiöse Erziehung
  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Grundlegende medizinische Behandlungen

Fazit:

Alltägliche Entscheidungen können durchaus immer vollkommen unabhängig des Sorgerechtes entschieden werden. In der Regel wir dann von dem Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Geht es um die bedeutenden Entscheidungen ist es unabdingbar, dass beide Elternteile mit Sorgerecht die Entscheidung treffen. Es sein denn, dass ein Familiengericht involviert war und einem der Elternteile das Entscheidungsrecht einer bestimmten Angelegenheit übertragen hat, und zwar dann, wenn mit Hilfe des Jugendamts keine Einigung erzielt wurde. Gibt es ein alleiniges Sorgerecht, dann können alle anfallenden Entscheidungen ob alltägliche oder bedeutende von dem Elternteil entscheiden werden welche das alleinige Sorgerecht übertragen haben. Und dass bei Entscheidungen, die vor allem auch Schule und Behörden betrifft. Kommt es zu gerichtlichen Entscheidungen bezüglich des Umgangs- uns Sorgerecht kann das Gericht dem Kind einen sogenannten Verfahrensbeistand bestimmen, der unabhängig bestimmt wird und immer zum Wohle des Kindes entscheidet.